Vollversammlung

Ohne Vollversammlung keine EJHN!


Die Vollversammlung ist unser zentrales Gremium, um Entscheidungen zu treffen, Positionspapiere zu entwickeln und wichtige Themen für die EJHN anzustoßen, und zu verwirklichen.

Unsere Mitglieder sind Teil der Vollversammlung und werden durch ihre Vertreter*innen in dieser großen Runde repräsentiert. Dabei richtet sich die Anzahl der Vertreter*innen pro Mitglied nach deren Größe. Also: Umso mehr Kirchenmitglieder ein Dekanat besitzt. desto mehr Vertreter*innen hat dieses Dekanat in den Reihen der EJHN-Vollversammlung. Entsendet werden die Vertreter*innen der Dekanate durch die evangelischen Jugendvertretungen in den Dekanaten selbst. Wie viele Delegierte pro Dekanat entsendet werden können, ist unserer Satzung zu entnehmen.

EJHN. Das „J“ steht für „Jugend“ und so ist auch bei der Zusammensetzung der Vollversammlung immer darauf zu achten, dass maximal ein Drittel der Delegierten das 27. Lebensjahr bereits vollendet hat. So können wir gewährleisten, dass die EJHN weiterhin ein Verein für und von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist und bleibt.

Des Weiteren gehören der Vollversammlung die fünf Jugenddelegierten der EKHN-Synode und bis zu zehn berufene Mitglieder an, die von der Vollversammlung selbst durch eine Wahl berufen werden.Genau wie alle anderen Mitglieder bzw. Vertreter*innen von Dekanaten, haben auch Jugenddelegierte und berufene Mitglieder Antrags-, Rede-, und Stimmrecht. Die Amtszeiten variieren jedoch.

Während die Jugenddelegierten der EKHN-Synode auf 5 Jahre gewählt werden, endet das Amt als berufenes Mitglied der Vollversammlung nach 2 Jahren.

Die etwa 150 Vertreter*innen aus der Kinder- und Jugendarbeit treffen sich planmäßig zweimal im Jahr zu Vollversammlungen. Die Aufgaben der Vollversammlung sind:

  • Beschlussfassung über Grundsatzfragen des Verbandes
  • Einhaltung und Änderung der Satzung
  • Wahl von Vorstand, Vertreter*innen in Gremien und Organisationen und Kassenprüfer*innen
  • Benennung von Jugenddelegierten für die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (5-jährige Amtszeit)
  • Bildung von Ausschüssen
  • Genehmigung des Haushaltsplans und der Jahresrechnung
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und dessen Entlastung
  • Verabschiedung von Richtlinien zur Zuschussvergabe

Die Vollversammlung der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e.V. nimmt Stellung zu Themen der Gesellschaft und der Kinder- und Jugendarbeit, wie bisher u.a. zu „Armut“, „Bildung“, „Ehrenamt“, „Inklusion“, „Antirassismus“, „Mentale Gesundheit“. Diese Beschlüsse geben den Kurs der Arbeit in Gemeinden, EJHN-Vorstand, Arbeitsgruppen und Jugendvertretungen vor.